Verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse in Italienisch, Französisch und Englisch sind hierfür Voraussetzung.
Dabei reicht das Spektrum der Tätigkeiten von der Nachlassverwaltung und -verwertung in Italien, über das Willensvollstreckeramt nach Schweizer Recht, bis hin zur Ermittlung von Vermögen und nachrichtenlosen Konten bei Schweizer Banken (siehe auch -> .Presse